Vorsicht-Falle. Restwertgutachten zur Erhöhung der AfA: Ein Weg zur Optimierung steuerlicher Vorteile

In der Welt der Immobilieninvestitionen und -bewertung spielen Restwertgutachten eine entscheidende Rolle, insbesondere wenn es darum geht, die steuerlichen Vorteile durch Abschreibungen zu maximieren. Dabei ist es wichtig zu verstehen, dass nur der Gebäudewert und nicht der Bodenwert abgeschrieben werden kann. Dies führt oft dazu, dass ein Verkehrswertgutachten notwendig wird, um den genauen Anteil des Gebäude- und Bodenwerts zu bestimmen.

Was ist ein Restwertgutachten?

Ein Restwertgutachten ist eine Bewertung, die den aktuellen Wert eines Gebäudes nach Abnutzung und Alter bestimmt. Diese Art von Gutachten ist besonders wichtig für Investoren und Eigentümer, die ihre Immobilie optimal nutzen und steuerlich abschreiben möchten. Es gibt einen klaren Überblick über den noch verbleibenden Wert der Immobilie und dient als Grundlage für die Berechnung der AfA. Über die Anforderungen an solche Gutachten hatten wir bereits geschrieben.

In Deutschland können gemäß den steuerlichen Vorschriften nur die Kosten des Gebäudes über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Der Bodenwert, der in der Regel im Laufe der Zeit steigt, ist nicht abschreibungsfähig. Diese Trennung ist entscheidend, da sie direkten Einfluss auf die Höhe der jährlichen Abschreibungen hat, die ein Eigentümer steuerlich geltend machen kann.

Ein Verkehrswertgutachten wird häufig benötigt, um den genauen Wert von Gebäude und Boden separat zu bestimmen. Dieses Gutachten stellt den aktuellen Marktwert der Immobilie fest, einschließlich der Unterscheidung zwischen dem Wert des Gebäudes und dem des Bodens.
Warum ein Verkehrswertgutachten?
Genauigkeit: Es liefert eine präzise Einschätzung des aktuellen Marktwerts der Immobilie.
Transparenz: Es schafft Klarheit über die Wertanteile von Boden und Gebäude.
Steuerliche Optimierung: Es ermöglicht eine korrekte und oft höhere Abschreibung des Gebäudewerts, was zu steuerlichen Vorteilen führt.

Ein Beispiel

Ein Kunde fragte uns nach einem Restwertgutachten an. Wir fuhren zum Ortstermin und stellen fest, dass es sich bei dem Objekt wirklich um ein „abgeschriebenes“ Objekt mit vielleicht noch 15 Jahre Restnutzungsdauer handelt. Nur leider übersah der Kunde, dass er das Objekt vor wenigen Wochen zum Bodenwert kaufte, also nach Aktenlage für das Finanzamt gar keine „Masse“ zum Abschreiben da ist. Mit einem Verkehrswertgutachten mit Aufteilung des Bodenwertes und dem Gebäudewert lässt sich das Problem lösen. Der Verkehrswert kann über dem Kaufpreis lieben, wenn der Gutachter dies begründet.

Fazit

Restwertgutachten sind ein unverzichtbares Werkzeug für Immobilieninvestoren und -eigentümer, die ihre steuerlichen Vorteile maximieren möchten. Durch die genaue Trennung von Gebäude- und Bodenwert und die Nutzung eines Verkehrswertgutachtens können Investoren sicherstellen, dass ihre Abschreibungen korrekt und vorteilhaft sind. Dies führt nicht nur zu einer Optimierung der steuerlichen Belastung, sondern auch zu einer besseren wirtschaftlichen Planung und langfristigen Rentabilität ihrer Investitionen.

Restnutzungsdauer, sichtbar gemacht